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Kredit excellence
Was ist eine Bonitätsbeurteilung der geschäftlichen Vorzüglichkeit?
Eine Bonitätsbeurteilung der geschäftlichen Vorzüglichkeit stellt einen überdurchschnittlichen Wert der wirtschaftlichen Subjekte dar. Sie gründet auf den Buchhaltungsausweisen der Subjekte für das letzte Geschäftsjahr und kündigt die Sicherheit der Geschäftstätigkeit in den folgenden zwölf Monaten an.
Unternehmen mit einer Bonitätsvorzüglichkeit wirtschaften überdurchschnittlich und erfüllen die Maßstäbe für die Erzielung minderer Wahrscheinlichkeit, dass sie in den folgenden 12 Monaten einen der folgenden Vorfälle aufzeichnen werden:
– Konkurs, Zwangsvergleich oder Liquidierung (< 0.15% Wahrscheinlichkeit),
– Löschung des Subjekts aus dem Unternehmensregister (< 0.93% Wahrscheinlichkeit),
– Sperre der Transaktionskonten des Subjekts mehr als 60 Tage ununterbrochen bzw. mehr als 90 Tage mit Unterbrechungen (< 0.98% Wahrscheinlichkeit).
Zur Erlangung der Bonitätsvorzüglichkeit AAA muss das Wirtschaftssubjekt zusätzlich noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Es muss mindestens 5 Jahre geschäftstätig sein, 5 Jahre bzw. mindestens 3 Jahre unter der Voraussetzung, dass es über mehr als 200.000 EUR Kapitals verfügt;
2. Seine gesamten Jahreserträge müssen 80.000 EUR übersteigen;
3. Es muss über mindestens 20.000 EUR Kapitals verfügen;
4. Der Anteil der Schulden in der Finanzierung darf nicht 75 % übersteigen.
Die Wirtschaftssubjekte mit einer Bonitätsvorzüglichkeit AAA haben eine 91% Wahrscheinlichkeit, die Bonitätsvorzüglichkeit auch im nächsten Jahr zu halten.
In internationalem Umfeld ist die Zertifizierung eine schon eingelaufene Praxis und auf diese Weise kräftigen die Geschäftssubjekte zusätzlich ihr Ansehen und Vertrauen im heimischen und internationalen geschäftlichen Umfeld. Inhaber des Zertifikates erwerben so zusätzliches Vertrauen der Geschäftspartner.